Voraussetzungen und Vergabe: Wer bekommt eine Genossenschaftswohnung?
Die Voraussetzungen für eine Genossenschaftswohnung in Wien hängen davon ab, auf welchem Weg du sie bekommst: über die Wohnberatung Wien mit Wohn-Ticket oder direkt bei der Genossenschaft. Hier findest du die aktuellen Kriterien, die Einkommensgrenzen der Wiener Wohnbauförderung und einen realistischen Blick darauf, wie die Vergabe abläuft.
Zwei Wege zur Genossenschaftswohnung
In Wien gibt es zwei Vergabewege, die oft verwechselt werden:
- Über die Wohnberatung Wien: Ein Teil der geförderten Neubauwohnungen wird zentral über die Wohnberatung vergeben. Dafür brauchst du das Wiener Wohn-Ticket und musst dessen Kriterien erfüllen.
- Direkt bei der Genossenschaft: Frei werdende Bestandswohnungen (Wiedervermietungen) und viele Neubauprojekte vergeben die Bauvereinigungen selbst über die eigene Website. Ein Wohn-Ticket brauchst du dort nicht, bei geförderten Wohnungen musst du aber trotzdem die Förderkriterien erfüllen, insbesondere die Einkommensgrenzen.
Die Grundvoraussetzungen: Alter, Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft
Für das Wiener Wohn-Ticket gelten laut Wohnberatung Wien (Stand 2026) diese Kriterien:
- Alter: Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Hauptwohnsitz: Du hast seit mindestens 2 Jahren durchgehend deinen Hauptwohnsitz in Wien. Seit der Reform der Zugangskriterien zählt der durchgehende Hauptwohnsitz in Wien, Adresswechsel innerhalb der Stadt schaden nicht; nur kurze Unterbrechungen von bis zu 7 Tagen sind möglich.
- Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung: österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staats bzw. der Schweiz, Status als anerkannter Flüchtling oder der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU".
- Geordnete Miethistorie: keine gerichtlichen Kündigungen wegen Fehlverhaltens oder erheblicher Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen.
Bewirbst du dich direkt bei einer Genossenschaft, prüft diese eigene Kriterien, in der Praxis vor allem Bonität und bei geförderten Wohnungen die Fördervoraussetzungen.
Einkommensgrenzen der Wiener Wohnbauförderung
Für geförderte Wohnungen darf das Netto-Jahreseinkommen aller einziehenden Personen folgende Grenzen nicht überschreiten (laut Stadt Wien gültig bis 31. Dezember 2026):
| Haushaltsgröße | Netto-Jahreseinkommen max. |
|---|---|
| 1 Person | 61.280 Euro |
| 2 Personen | 91.320 Euro |
| 3 Personen | 103.330 Euro |
| 4 Personen | 115.360 Euro |
| jede weitere Person | + 6.730 Euro |
Diese Grenzen sind bewusst hoch angesetzt: Auch Haushalte mit gutem mittlerem Einkommen kommen infrage. Nach unten gibt es beim Wohn-Ticket eine praktische Schwelle: Die künftige Miete darf maximal 50 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen. Als Nachweis dienen Jahreslohnzettel und aktuelle Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen der letzte Einkommensteuerbescheid.
So läuft die Anmeldung direkt bei den Genossenschaften
Der direkte Weg ist für die meisten Suchenden der wichtigere, denn Wiedervermietungen erscheinen ausschließlich auf den Websites der Bauvereinigungen. Dort gilt: Inserat entdecken, Kontaktformular oder Anfrage abschicken, Besichtigung, Unterlagen nachreichen. Manche Genossenschaften führen zusätzlich Interessentenlisten oder Vormerkungen für künftige Projekte. Rechne damit, dass du beim Einzug einen Finanzierungsbeitrag zahlen musst; was da auf dich zukommt, liest du im Artikel Eigenmittel und Finanzierungsbeitrag.
Warteliste oder Sofortvergabe?
Beide Systeme existieren parallel. Bei Neubauprojekten gibt es oft Vormerklisten mit längerem Vorlauf. Bei frei werdenden Bestandswohnungen entscheidet dagegen häufig die Reihenfolge der Anfragen: Wer das Inserat zuerst sieht und vollständige Unterlagen liefert, ist vorn. Genau deshalb lohnt es sich, die Angebotsseiten der Genossenschaften laufend im Blick zu behalten. Wie du das effizient organisierst, zeigt der Artikel Genossenschaftswohnung in Wien finden.
Brauche ich für jede Genossenschaftswohnung ein Wohn-Ticket?
Nein. Das Wohn-Ticket brauchst du nur für Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden. Bei Wohnungen, die die Genossenschaften direkt inserieren, bewirbst du dich ohne Ticket, musst bei geförderten Objekten aber die Förderkriterien wie die Einkommensgrenzen erfüllen.
Was ist, wenn ich über der Einkommensgrenze liege?
Dann kommen frei finanzierte Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen infrage, für die keine Einkommensgrenzen gelten. Laut Stadt Wien gelten die Grenzen außerdem nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbau-Initiative und für bestimmte geförderte sanierte Wohnungen.
Ob mit oder ohne Wohn-Ticket: Die direkt vergebenen Wohnungen findest du nur auf den Websites der Genossenschaften. GEWOSearch überwacht rund 20 dieser Quellen und meldet dir neue Inserate, bevor sie wieder verschwinden.
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